Zulassungsprüfung Print E-mail
Aus dem Curriculum für das Lehramtsstudium
der Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung
(gültig ab 1.10.2009)
 
§ 3 ZULASSUNGSPRÜFUNG
 
(1) Die Zulassung zum Lehramtsstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz setzt die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei welcher der Nachweis künstlerischer Eignung zu erbringen ist.
 
(2) Die Zulassungsprüfung besteht aus einem schriftlichen musiktheoretischen Test, einem Gehörtest, der Überprüfung der instrumentalen und vokalen Kenntnisse sowie der künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten. (Siehe dazu auch § 6 Wahl der Instrumente.)
 
(3) Die Zulassungsprüfung im Unterrichtsfach Musikerziehung gliedert sich in:
 
1. Schriftlicher musiktheoretischer Teil:
1.  Viertaktiges rhythmisches Diktat (im Schwierigkeitsgrad bis zu Sechzehntelnoten)
2.  Achttaktiges melodisches Diktat im diatonischen Bereich (wird mehrmals, auch in kleineren Abschnitten vorgespielt)
3.  Intervallhören: am Klavier werden Intervalle im Umfang einer Oktav vorgespielt; diese müssen mit Hilfe der
Feinbestimmung richtig bezeichnet werden
4.  Erkennen von Akkorden: am Klavier werden Dreiklänge in enger Lage gespielt, die vorgegebenen Lösungen richtig zugeordnet werden müssen. Lösungsmöglichkeiten: Dur- und Molldreiklänge als Grund-, Sext- und Quartsextakkord, verminderter und übermäßiger Dreiklang
Schriftliche Aufgaben aus folgenden Themenbereichen:
1.  Notenwerte
2.  Tonhöhen in Violin- und Bassschlüssel
3.  Dur- und Moll-Tonleiter (harmonisch, melodisch)
4.  Diatonische und chromatische Halbtonschritte
5.  Intervalle
6.  Dreiklänge und Dreiklangsumkehrungen
7.  Transponieren einer Melodie
 
2. Künstlerisch-praktischer Teil:
a.  Klavierpraktischer Teil
1.  Adhoc-Spiel einer Bassstimme zu einer vorgespielten Musik im Bereich von Tonika, Subdominate und Dominante
2.  Nachspielen zweitaktiger Melodien im Oktavraum
3.  Gestaltungsübungen am Klavier anhand eines vom Gehör bekannten Musikstücks
 
b. Vokaler Teil
1.  Auswendiger Vortrag von zwei einfachen Liedern nach eigener Wahl; die Begleitung erfolgt durch eine
Korrepetitorin/einen Korrepetitor; überprüft werden Beschaffenheit und Bildungsfähigkeit der Stimme sowie
gesanglicher Ausdruck
2.  Blattsingen von Tonfolgen ohne Text
 
c. Instrumentaler Teil
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Wahl der Instrumente (§ 4) wählen die Kandidatinnen und Kandidaten im Schwierigkeitsgrad der in Anlage 1 Abs. 1 genannten Vorschläge ein Programm aus.
 
d. Kreativ-kommunikativer Teil
Überprüft werden musikalische und sprachliche Flexibilität (z.B. Verbinden eines Textes mit einer vorgegebenen Melodie, einfache musikalische Gestaltungsaufgaben).
 
 
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